GTH Tagung 2005
49. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thrombose- und
Hämostaseforschung
in Mannheim
vom 23. bis 26. Februar 2005
Protokoll der GTH Mitgliederversammlung
in Mannheim am Donnerstag, 24.02.2005
Beginn: 13:30 Uhr
Protokoll als pdf (33.9 KB)
1.
Tagesordnungspunkt: Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Die
Vorsitzende Frau Mannhalter begrüßt die Anwesenden und
stellt fest, dass erst 152 Mitglieder anwesend sind, und
damit die Beschlussfähigkeit noch nicht gewährleistet ist.
Für die Beschlussfähigkeit der GTH müssen 180 Mitglieder
anwesend sein. Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden
vorgezogen.
4.
Tagesordnungspunkt: Bericht der Vorsitzenden:
Erinnerung
und Gedenken an Prof. Sutor, der 2004 verstorben ist.
Erfreuliche
Entwicklung der Preise und Stipendien:
-
7
Einreichungen für den Alexander-Schmidt-Preis 2004
-
3
Einreichungen für das Rudolf-Marx-Stipendium
-
6
Einreichungen für den GTH Nachwuchsförderpreis
Thromboseforschung 2004
-
2
Einreichungen für den GTH Nachwuchsförderpreis
Blutungserkrankungen 2004
Laufende
Aktualisierung und Betreuung der Homepage klappt gut.
Dank an
Herrn Schramm für sein Engagement im Rahmen der Durchsetzung
der „Zusatzbezeichnung Haemostaseologie“.
5.
Tagesordnungspunkt: Bericht der GTH-Geschäftsstelle München:
Mitgliederentwicklung sehr positiv. Von ca. 470 Mitgliedern
2002 ist die Zahl incl. Neuanmeldungen bis Februar 2005 auf
620 Mitglieder angestiegen.
Dank an
Frau Barthels, die in den Intensivkursen neue Mitglieder
wirbt.
1.
Tagesordnungspunkt: Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Frau
Mannhalter stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung
fest.
212
Mitglieder sind inzwischen anwesend.
2. und 3
Tagesordnungspunkt : Genehmigungspflichtige
Tagesordnungspunkte:
Protokoll
der Mitgliederversammlung 2004 in Hamburg wird genehmigt
(keine Gegenstimme).
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2005 wird genehmigt
(keine Gegenstimme).
6.
Tagesordnungspunkt: Abstimmung über eine Änderung des §15(3)
der Satzung, die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung betreffend:
Die neue
Version der Satzung soll lauten:
§15(3) neu:
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn
mindestens ¼ sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei
der Feststellung einer Beschlussunfähigkeit kann der
Vorstand sofort eine zweite Versammlung mit derselben
Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist
in der Einladung hinzuweisen. Zwischen Feststellung der
Beschlussfähigkeit und der neuen Versammlung muss eine halbe
Stunde liegen. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht gerügt
wird, gilt die Versammlung als beschlussfähig.
Die
Mitgliederversammlung stimmt der Änderung zu (5
Gegenstimmen, 8 Enthaltungen).
Der
Vorstand wird dem Vereinsregister die Änderungen zur
entsprechenden Änderung der Vereinsstatuten mitteilen.
7.
Tagesordnungspunkt. Berichts des Schatzmeisters
Herr
Oldenburg berichtet über eine gute finanzielle Situation,
die erfreulich für die Forschungsförderung ist. Er
präsentiert die Einnahmen und Ausgaben des Vereins und zeigt
die Vermögensaufstellung.
8.
Tagesordnungspunkt: Entlastung des Vorstandes:
Antrag auf
Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer (Herr Budde
und Herr Zimmermann). Antrag ohne Gegenstimme angenommen
(Enthaltung des Vorstandes).
9.
Tagesordnungspunkt: Wahl des Schatzmeister 2005 - 2009:
Es wird
eine geheime Wahl gewünscht. Der Vorstand schlägt Herrn
Oldenburg, der sich im letzten Jahr in das Amt des
Schatzmeisters erfolgreich eingearbeitet hat, vor.
Herr
Oldenburg erhält 165 Ja-Stimmen (4 Gegenstimmen, 2
Enthaltungen, 1 Stimme ist ungültig). Herr Oldenburg nimmt
die Wahl an.
Frau
Mannhalter teilt das Versäumnis eines Tagesordnungspunktes
„Wahl eines neuen Beisitzers“ mit und bittet um Verständnis.
Die Wahl ist erforderlich, da Herr Seifried aus dem Vorstand
ausscheidet.
Erweiterung
der Tagesordnung um Punkt 9a: Wahl des Beisitzers:
Vorschläge
des Vorstandes:
-
Herr
Bode
-
Herr
Dempfle
-
Frau
Lindhoff-Last
Vorschläge
aus der Mitgliederversammlung:
-
Herr
Lämmle (bedankt sich für das Vertrauen, lehnt eine
Kandidatur ab, da er bereits den Kongress nächstes Jahr
ausrichtet)
-
Herr
Hölschermann (bedankt sich für das Vertrauen, lehnt eine
Kandidatur aus Zeitgründen ab, befürwortet die Wahl von
Hr. Bode)
Von 159
abgegebenen Stimmen, entfallen 79 Stimmen auf Herrn Bode, 38
Stimmen auf Frau Lindhoff-Last und 35 Stimmen auf Herrn
Dempfle.
Damit hat
keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit
erhalten. Es findet daher ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten
Wahldurchgang zwischen Herrn Bode und Frau Lindhoff-Last
werden 174 Stimmen abgegeben.
Herr Bode
erhält 111 Stimmen, Frau Lindhoff-Last erhält 59 Stimmen (4
Enthaltungen).
Herr Bode
nimmt die Wahl an.
10.
Tagesordnungspunkt: Wahl der Kassenprüfer für die Jahre
2005/2006
Herr
Zimmermann und Herr Budde werden wiedergewählt.
11.
Tagesordnungspunkt: Umsetzung der Zusatzerweiterung
Hämostaseologie
Prof.
Schneppenheim berichtet, dass die Kommission zur
Teilgebietsbezeichnung Hämostaseologie die Anforderungen an
die zur Weiterbildung ermächtigten Zentren als wesentlich
erachtet. In den zur Weiterbildung ermächtigten Instituten
sollte eine ausreichende Zahl von Patienten mit einem
breiten Spektrum an Blutungs- bzw. Thrombosenneigung
versorgt werden. Die Festsetzung einer bestimmten Anzahl zu
leistender Prozeduren wird wegen der Heterogenität der für
die Zusatzbezeichnung in Frage kommenden Disziplinen als
weniger sinnvoll gesehen. In einigen Zentren wird dabei nur
eine Teilermächtigung zur Weiterbildung möglich sein.
Herr
Schramm berichtet von der in Bayern erfolgten Umsetzung des
Ärztekammerbeschlusses. Prof. Eckstein (Erlangen), Prof.
Hiller und Prof. Schramm (beide München) haben die
Teilgebietsbezeichnung Haemostaseologie erhalten.
Den für die
Haemostaseologie gültigen Absatz aus der
Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer finden Sie in
der Anlage.
12.
Tagesordnungspunkt: Zeitschrift Hämostaseologie
Dank an
Herrn Nawroth und Frau Bierhaus für die hochwertigen und
sehr informativen Beiträge im Kongressband der
Hämostaseologie. Frau Mannhalter stellt das neue Konzept der
Schriftleitung vor.
Mitglieder
des Vorstandes werden in die Schriftleitung nominiert. Die
nächsten Hefte sollen für die Mitglieder noch informativer
werden. Vertragsentwurf mit dem Schattauer Verlag liegt vor.
Als Herausgeber fungiert in Zukunft neben Herrn Bruhn
der/die geweilige/r Präsident/in der GTH.
Die
Mitglieder werden eingeladen im wissenschaftlichen Teil
mitzuarbeiten.
13.
Tagesordnungspunkt: Arbeitsgruppen,
Kommissionen-Geschäftsordnung:
Die
Ständige Kommission der Pädiatrie hat sich dieses Jahr eine
Struktur gegeben und Statuten formuliert. Die anderen
Kommissionen werden ersucht, dem Beispiel zu folgen. Die
Statuten der „Ständigen Kommission der Pädiatrie“ finden Sie
in der Anlage.
Es sollen
neue Arbeitsgruppen, zum Beispiel eine Arbeitsgruppe für
Tiermodelle in der hämostaseologischen Forschung, ins Leben
gerufen werden. Der Vorstand bittet um schriftliche
Vorschläge. In der nächsten Sitzung wird darüber berichtet.
14.Tagesordnungspunkt: Preise und Stipendien:
Die Preise
und Stipendien werden weiterhin je nach finanziellen
Möglichkeiten ausgeschrieben. Der Vorstand hofft auf viele
Einreichungen.
15.
Tagesordnungspunkt: Bericht der Tagungspräsidenten 2006/
2007:
16.
Tagesordnungspunkt: Wahl des Tagungspräsidenten 2008:
Der
Vorstand schlägt Herrn Preissner vor. Zustimmung der
Mitgliederversammlung. Die Jahrestagung und
Mitgliederversammlung 2008 werden aufgrund eingeschränkter
Kapazitäten jedoch voraussichtlich nicht in Giessen
stattfinden. Als Alternative steht Frankfurt zur Diskussion.
17.
Tagesordnungspunkt: Neuanträge auf Mitgliedschaft:
Es liegen
67 Neuanträge vor. Die Mitgliederversammlung stimmt der
Aufnahme aller Neuanträge zu.
18.
Tagesordnungspunkt: Bewerbung um die Ausrichtung des ISTH
Kongresses 2013 in Deutschland:
Herr
Preissner bemüht sich, die Tagung der ISTH 2013 nach
Deutschland zu holen. Das wäre nach 40 Jahren wieder einmal
eine ISTH Tagung im deutschsprachigen Raum.
Er wird
sich, unterstützt durch ein Vorbereitungskomitee, mit Berlin
in Sydney um die Ausrichtung bewerben..
19.
Tagesordnungspunkt: Verschiedenes:
Frau
Mannhalter verabschiedet Herrn Seifried und dankt ihm für
sein Engagement im Vorstand der GTH als umsichtiger
Schatzmeister und Beisitzer.
Dank an
Frau Bierhaus und Herrn Nawroth für das hervorragende
Programm der Tagung.
Ende der
Mitgliederversammlung: ca. 14.30 Uhr
Anlagen:
gez.
Mannhalter gez. Spannagl
Anlage
1 Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer
vom 24.4.2004
Auszug zur Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
Definition:
Die
Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie umfasst in Ergänzung zu
einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung von
okkulten und manifesten Thromboembolien und
Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen
Hämostasestörungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der
Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen
Kompetenz in Hämostaseologie nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und
Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Anerkennung
als „Facharzt für Anästhesiologie“, „Facharzt für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe“, „Facharzt für Kinder- und
Jugendmedizin“, „Facharzt für Laboratoriumsmedizin“,
„Facharzt für Neurologie“, „Facharzt für
Transfusionsmedizin“ oder einer Facharztbezeichnung in den
Gebieten Chirurgie (auch Anerkennung als „Facharzt für
Chirurgie“ oder als „Facharzt für Orthopädie“ nach
bisherigem Recht) oder Innere Medizin und Allgemeinmedizin
(auch Anerkennung als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ oder
als „Facharzt für Innere Medizin“ nach bisherigem Recht)
Weiterbildungszeit:
12 Monate
bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3, davon können
6 Monate in Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin
und Hämatologie und Onkologie oder Transfusionsmedizin
abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von
Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
-
der
Symptomatologie und Diagnostik von arteriellen und
venösen Thrombosen
-
der
antithrombotischen Therapie mit Antikoagulanzien,
Thrombozytenfunktionshemmern und Fibrinolytika
-
der
Symptomatologie und Differentialdiagnostik von Störungen
der zellulären und plasmatischen Hämostase
-
der
Therapie mit Gerinnungsfaktoren, Thrombozyten, anderen
Blutkomponenten und Hämostyptika
-
der
Diagnostik thrombophiler und hämorrhagischer Diathesen
-
der
Prophylaxe von Hämostasestörungen bei hereditären und
erworbenen Diathesen
-
der
Diagnostik und Therapiesteuerung bei disseminierter
intravasaler Koagulopathie und anderen komplexen
Hämostasestörungen
-
der
Therapieüberwachung und Chargendokumentation
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April
2004
Übergangsbestimmungen:
Ärzte, die
bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung
1.
berechtigt sind, die Bezeichnung „Facharzt für
Allgemeinmedizin“, „Facharzt für Anästhesiologie“, „Facharzt
für Chirurgie“, „Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe“, „Facharzt für Innere Medizin“, „Facharzt für
Kinder- und Jugendmedizin“, „Facharzt für
Laboratoriumsmedizin“, „Facharzt für Neurologie“ oder
„Facharzt für Transfusionsmedizin“ zu führen,
2.
innerhalb der letzten acht Jahre mindestens 12 Monate,
darunter mindestens 6 Monate zusätzlich zur Weiterbildung
zum Facharzt, an einer Weiterbildungsstätte oder
vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und nicht nur
gelegentlich in der Hämostaseologie tätig waren und dieses
belegen und
3. in
geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach
dieser Weiterbildungsordnung für diese Zusatz-Weiterbildung
geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
erworben haben, werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.
Anlage 2 Geschäftsordnung der Ständige Kommission Pädiatrie
Gesellschaft für Thrombose – und Hämostaseforschung
Zusammensetzung, Zweck und Status der Gruppe
Kommunikation und Organisation
Als
ständige Einrichtung der GTH widmet sich die Ständige
Kommission Pädiatrie den Besonderheiten der Kinder- und
Jugendmedizin in Bezug auf Erforschung, Diagnostik und
Therapie hämostasiologischer Krankheitsbilder. Die Satzung
der GTH hat Gültigkeit für die Mitglieder der Kommission.
Folgende
unmittelbare Ziele werden verfolgt:
-
Planung und Durchführung oligo- und multizentrischer
Studien
-
Erarbeitung diagnostischer und therapeutischer Standards
in der Pädiatrie
-
Erstellung von Leitlinien
-
Aufbau
eines Kompetenznetzes „Pädiatrische Hämostasiologie“
-
Aufbau
von Melderegistern
Mittelbare
Effekte sind:
1.
Mitgliedschaft
Mitglied der Ständigen Kommission Pädiatrie der GTH können
alle Mitglieder der GTH sein, die sich den Zielen der
Kommission verbunden fühlen und aktiv oder passiv
mitarbeiten wollen. Zielgruppe sind alle Pädiater der GTH
sowie zusätzlich Kolleginnen und Kollegen der anderen
Fachgruppen, die in klinischer oder wissenschaftlicher
Arbeit mit der Kinder- und Jugendmedizin verbunden sind.
Zusätzlich sind Nichtmitglieder der GTH willkommen und
eingeladen, sowohl an gemeinsamen Projekten mitzuwirken, als
auch über eine zukünftige GTH-Mitgliedschaft nachzudenken.
Die
Nutzung von Institutionen eines Kompetenznetzes sind nicht
von einer Mitgliedschaft abhängig. Der Schriftführer der
Kommission (s.u.) führt ein Adressenverzeichnis, die
Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt auf eigenen Wunsch
(formlos) oder Empfehlung anderer Mitglieder (nach
Rücksprache). Eine einfache formlose Mitteilung an den
Schriftführer reicht zur Löschung aus dem Verzeichnis aus.
2.
Beiträge
Mitglieder der GTH zahlen dort Mitgliedsbeiträge, weitere
werden nicht erhoben.
3.
Vorsitzende/r – Schriftführer/in
Die
Mitglieder der Ständigen Kommission wählen alle vier Jahre
aus ihrem Kreis eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
sowie eine/n Stellvertreter/in. Aufgabe der/des Vorsitzenden
ist die Vertretung der Kommission in den Gremien und auf den
Veranstaltungen der GTH. Auf der GTH-Jahrestagung obliegt
ihm/ihr der Bericht über die Aktivitäten der Kommission.
Zusätzlich koordiniert sie/er Treffen der Gruppe, falls
diese zwischen den Mitgliederversammlungen gewünscht oder
erforderlich werden. Wenn möglich sollte der/die Vorsitzende
in Studienkommissionen gemeinsamer Projekte eingebunden
sein. Der/die Schriftführer/in führt die Mitgliederliste mit
möglichst aktuellem Adressen- und Email-Verzeichnis und
wickelt die notwendige Korrespondenz ab. Zusätzlich soll
er/sie die Repräsentanz der Gruppe in der GTH-Website
pflegen.
4.
Mitgliederversammlungen/Tagungen
Alle zwei
Jahre soll eine wissenschaftliche Tagung der Ständigen
Kommission Pädiatrie organisiert werden. Die Tagung ist
offizielle Veranstaltung der GTH. Jeweils ein Mitglied der
Gruppe stellt sich für die Organisation und
Programmgestaltung zur Verfügung. Einmal jährlich findet
eine Mitgliederversammlung statt. Diese wird im Rahmen der
zweijährigen Tagung sowie zwischenzeitlich während der
GTH-Tagung durchgeführt. Wahlen werden im Rahmen dieser
Versammlungen durchgeführt Die Einladung zur
Mitgliederversammlung erfolgt mit der Einladung zur
wissenschaftlichen Tagung. Die Ergebnisse der
Mitgliederversammlung werden protokolliert.
5.
Gemeinsame Projekte
Die
Durchführung kooperativer Studien durch die Mitglieder ist
gewünschtes Ziel der Gruppe. Ein standardisiertes Vorgehen
für die Planung wird vorgeschlagen. Vorschläge für Studien
werden vom zukünftigen Studienleiter im Rahmen der Tagung
oder sonstiger Treffen vorgetragen. An Mitwirkung
Interessierte gründen mit dem Studienleiter eine
Studienkommission, die ein Studienprotokoll entwirft,
welches nach Verabschiedung in der Studienkommission den
Gruppenmitgliedern zur Mitwirkung angeboten wird. Alle an
der Studie Beteiligten schließen eine
Kooperationsvereinbarung, welche sowohl Anteile an der
wissenschaftlichen Arbeit als auch an geplanten
Publikationen vorab regelt.
6.
Leitlinien/Standards
Die
Ständige Kommission Pädiatrie der GTH sieht sich als
Expertengremium für die Entwicklung von Leitlinien und
diagnostischer und therapeutischer Standards. Die
Mitgliederversammlung entscheidet über Themen und Struktur
sowie das gewählte Verfahren der Konsensfindung.
Diskutiert und verabschiedet auf der Mitgliederversammlung
am 23.9.2004 in Braunschweig
Tagungsort
Congress Center Rosengarten
Rosengartenplatz 2
D - 68161 Mannheim
Kongressorganisation
Congress Partner GmbH
Markgrafenstr. 56
D- 10117 Berlin-Mitte
Tel.: +49-30-20 45 90
Fax.: +49-30-20 45 950
E-Mail: berlin@cpb.de
Tagungspräsident
Prof. Peter Nawroth, Klinikum Heidelberg
Tagungssekretärin
Frau Angelika Bierhaus, Klinikum Heidelberg